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Einführung des Jahresarbeitszeitmodells für die Treuhandbranche – Selbstbestimmtes Arbeiten darf trotzdem kein Privileg für wenige bleiben

Letztes Update: 13. September 2023

Angestellte gehen davon aus, dass ihren individuellen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Umso erstaunlicher ist es, dass der Bund zwar seinem Personal flexibles Arbeiten erlaubt, dieses Privileg aber grossen Teilen der Wirtschaft verwehrt ist.

Unter dem Schirm, der von EXPERTsuisse im Frühling 2016 initiierten und geleiteten Allianz Denkplatz Schweiz, konnte in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung sowie für ICT-Betriebe eine punktuelle Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen erzielt werden.

Dort dürfen, unter gewissen Voraussetzungen, Vorgesetzte und hochqualifizierte Spezialistinnen und Spezialisten der Treuhandbranche seit dem 1. Juli 2023 im Rahmen der bereits geltenden Jahres- und Wochenhöchstarbeitszeit nun flexibler arbeiten.

Dass nur eine Branche zum Zug kommt, ist schade. Immerhin hat der mehrjährige Prozess zur Umsetzung der Initiative Graber vielerorts Denkprozesse angestossen.

Lesen Sie im Artikel aus der «NZZ am Sonntag» vom 30. Juli 2023 mehr zu den Innovationen, die das Arbeitsmodell für die Treuhandbranche bringt, und warum der Autor Marius Klauser mehr Leadership-Qualitäten auf politischer Ebene in Bundesbern fordert.

Pressespielgel NZZ am Sonntag, 30 Juli 2023 – Selbstbestimmtes Arbeiten darf kein Privileg für wenige sein – Dr. Marius Klauser

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