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Flexiblere Arbeitszeiten für Berater, Treuhänder und Anwälte – Der Bund schickt einen Kompromissvorschlag zur Lockerung der Arbeitszeitregeln in die Vernehmlassung

Letztes Update: 17. Juni 2021

Das Schweizer Arbeitsrecht gewinnt keinen Schönheitspreis. Gewisse Grundsätze sind starr und für manche Kader und Fachkräfte realitätsfremd. Das gilt etwa für das Maximum von 45 Stunden Arbeit pro Woche und das Verbot der Sonntagsarbeit. Es gibt zwar Ausnahmen, doch die Sache ist kompliziert.

Kompliziert ist aber auch eine Änderung des Arbeitsgesetzes. Bei Lockerungsvorschlägen reagieren die klassischen Gewerkschaften reflexartig mit Kampfrhetorik und Referendumsdrohungen. So kommt es, dass eine parlamentarische Initiative von 2016, die eine Lockerung der Arbeitszeitregeln für Kader und hochqualifizierte Fachkräfte mit hoher Arbeitsautonomie forderte, fünf Jahre später immer noch im politischen Morast steckt. Und dies, obwohl der Vorstoss die «Normalbüezer» nicht betrifft und keine Verlängerung der Arbeitszeiten anstrebt, sondern nur eine flexiblere Verteilung über das Jahr.

Lesen Sie den ganzen Artikel von Hansueli Schöchli in der NZZ vom 28. Mai 2021.

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