WAK-S will punktuelle Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes
Letztes Update: 15. August 2016
Medienmitteilung der Parlamentsdienste: Die WAK-S hat sich mit zwei parlamentarischen Initiativen befasst, wovon die eine (16.423) weitergehende Erleichterungen bei der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten und die andere (16.414) eine Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes verlangt. Die Kommission hat beiden Initiativen mit je 10 zu 3 Stimmen Folge gegeben.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, das Arbeitsgesetz von 1964 sei in erster Linie als Fabrikarbeitsgesetz konzipiert, es biete nicht genügend Möglichkeiten für die heutigen Gegebenheiten der Arbeitswelt und solle an die heute gelebte Realität angepasst werden. Die Anfang Jahr in Kraft getretenen Erleichterungen bei der Arbeitszeiterfassung seien nicht ausreichend, die Lohngrenze sei zu hoch, es könnten auch nicht alle Branchen die neuen Bestimmungen nutzen.
Die Minderheit argumentiert, es gebe auch mit den geltenden Bestimmungen ausreichend Möglichkeiten für eine flexible Arbeitszeitgestaltung, sie seien den Unternehmen aber möglicherweise zu wenig gut bekannt. Sie sieht keinen Handlungsbedarf. Sie fürchtet vielmehr, die Arbeitnehmenden hätten bei einer Annahme zu wenig Schutz, und will den beiden Initiativen deshalb keine Folge geben.
Die beiden Initiativen gehen nun an die WAK-N, die WAK-S braucht vor einer allfälligen Umsetzung die Zustimmung ihrer Schwesterkommission.