Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes – Verordnungslösung in Sichtweite – Der jahrelange Einsatz der allianz denkplatz schweiz macht sich bezahlt
Letztes Update: 03. November 2022
Die Wirtschafts- und Abgabekommission vom Ständerat (WAK-S) hat Mitte Oktober 2022 ihre Arbeiten an der parlamentarischen Initiative 16.414 (Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle) sistiert, nachdem sie sich vom Bundesrat über den Vorschlag der Sozialpartner für eine Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz hat informieren lassen. Dieser Vorschlag sieht für ICT-Betriebe sowie für Dienstleistungsbetriebe in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung eine Flexibilisierung der Arbeitszeitvorschriften vor. Ein Teil der Kommission betrachtet es zwar als Mangel, dass die Änderung für Betriebe und nicht für Funktionen gelten soll. Generell ist die WAK-S jedoch der Meinung, der Vorschlag könnte ein erster Schritt zur Lösung konkreter Probleme sein. Sie wird sich im Frühjahr 2023 zur Verordnungsanpassung konsultieren lassen und anschliessend definitiv über die parlamentarische Initiative entscheiden.
In der NZZ vom 11. Oktober 2022 hat Hansueli Schöchli treffend geschrieben, dass sich die Sozialpartner bei den Arbeitszeitregeln auf eine Minilockerung für ausgesuchte Branchen einigen: Vorgesehen ist die Möglichkeit eines Jahresarbeitszeitmodells für Hochqualifizierte mit grosser Arbeitsautonomie in Betrieben, die hauptsächlich in den Bereichen Wirtschaftsprüfung/Treuhand/Steuerberatung tätig sind; der Arbeitsanfall in diesen Sektoren unterliegt starken saisonalen Schwankungen. Künftig soll es zum Beispiel möglich werden, dass im eingangs erwähnten Beispiel mit Arbeit bis 17 Uhr und Weiterarbeit im Heimbüro am späteren Abend die dazwischen verbrachte Freizeit als Ruhezeit angerechnet wird. Die Arbeit an maximal neun Sonntagen pro Jahr à fünf Stunden soll künftig ohne Sonderbewilligung zulässig sein. Und im möglichen Jahresarbeitszeitmodell sind netto (das heisst per Jahresende) Mehrstunden von maximal 170 Stunden erlaubt.
Weiter zeigt der Artikel von Hansueli Schöchli auf, dass es auch für Angestellte in Betrieben, die hauptsächlich im Sektor «ICT» tätig sind, gewisse Lockerungen geben soll: Gemeint ist damit vor allem die Informatik, aber anscheinend nicht die Telekommunikation. Die Lockerungen gehen weniger weit als bei den Treuhändern. So ist keine Sonntagsarbeit vorgesehen, und es gibt gewisse Zusatzbedingungen. Der Zürcher FDP-Ständerat Ruedi Noser, der aus dem Informatiksektor kommt, zieht im NZZ-Artikel ein durchwachsenes Fazit: Die geplante Lockerung erlaube es der IT-Branche, «etwas flexibler zu arbeiten, namentlich bei Zeitverschiebung in internationalen Projekten und bei geplanten Aufgaben, die nicht in der normalen Arbeitszeit stattfinden können». Aber die Schweiz habe sehr restriktive Arbeitszeitregeln: «Hier gibt es nach wie vor noch Handlungsbedarf.»
Lesen Sie hier den gesamten NZZ-Artikel von Hansueli Schöchli vom 11. Oktober 2022.
Die von EXPERTsuisse initiierte und geführte allianz denkplatz schweiz wird dieses wichtige politische Dossier (16.414) weiterhin eng begleiten.