Erfreuliche Entwicklung zur Legalisierung bewährter Arbeitsformen
Letztes Update: 14. Februar 2020
Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK-S) hat am 13.02.2020 beschlossen, die Beratung ihres Entwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.414 auszusetzen. Sie will vor der materiellen Beratung abklären, ob sich das Anliegen einer punktuellen Modernisierung des arbeitsrechtlichen Rahmens für bestimmte Branchen – wie ICT-/Beratung-/Treuhand-/Prüfungsbranche – allenfalls auch in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz statt auf dem Weg einer Gesetzesrevision umsetzen liesse. Damit könnten insbesondere die an einer flexibleren Lösung interessierten Sozialpartner – namentlich die allianz denkplatz schweiz und die plattform für Angestelltenpolitik – in die Arbeiten einbezogen werden, sodass sich branchenspezifische Bedürfnisse möglicherweise einfacher und gezielter erfüllen liessen. Die Kommission will diesen Weg nun näher prüfen und das Geschäft an einer ihrer nächsten Sitzungen erneut traktandieren. Entsprechend wird die Vorlage vom Programm der Frühjahrssession gestrichen.
Die allianz denkplatz schweiz begrüsst diese Zusatzabklärungen. Jetzt wo bekannt ist, dass von der Pa.Iv. Graber (16.414) nicht 40%, sondern 15% betroffen wären resp. das vorgeschlagene besondere Jahresarbeitszeitmodell nutzen dürften, ist es zielführend, dass man mit den relevanten Sozialpartnern an einen Tisch sitzt, um mögliche Wege zu prüfen. Wir werden seitens allianz denkplatz schweiz den seit drei Jahren geführten Dialog mit der plattform für Angestelltenpolitik fortsetzen und uns beim SECO mit entsprechenden Vorschlägen einbringen. Sollte das Anliegen eines echten Jahresarbeitszeitmodells mit unterjährigen Kompensationsmöglichkeiten gemäss Pa.Iv. Graber (16.414) über den Verordnungsweg nicht realisiert werden können, muss die Anpassung über das Gesetz erfolgen
Die Medienmitteilung des Parlaments findet sich hier.
Lesen Sie dazu auch den Artikel «Lockerung der Arbeitszeitregeln nur für gewisse Branchen»; NZZ vom 14.02.2020.