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Arbeitsgesetzrevision: WAK-S verliert Geduld mit den traditionellen Sozialpartnern – klares Votum für Gesetzesweg

Letztes Update: 04. Februar 2022

An der Sitzung vom 3. Februar 2022 haben die Mitglieder der Wirtschafts- und Abgabekommission vom Ständerat (WAK-S) mit 8:4 Stimmen entschieden, einen anderen als den bisherigen Weg zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Graber (16.414) einzuschlagen: Die Mehrheit beantragt dem Rat nun, in Artikel 3 des Arbeitsgesetzes festzuschreiben, dass für gewisse Personengruppen selbstbestimmtes Arbeiten ermöglicht werden soll.

Somit endet eine zweijährige Phase, wo eine mögliche Umsetzung über den Verordnungsweg geprüft wurde. Dabei hat das SECO zusammen mit den traditionellen Sozialpartnern versucht, mit Regeln der Industriezeit (Arbeitsanordnung) ein Bedürfnis der Neuzeit (Selbstbestimmtes Arbeiten) zu lösen – das funktioniert nicht. Der Vorschlag des Bundes hätte für die in der allianz denkplatz schweiz zusammengeschlossenen Branchen und deren Angestellten keine Verbesserung gegenüber dem Status Quo gebracht und das Bedürfnis des selbstbestimmten Arbeitens nicht erfüllt.

Lesen Sie unten die gesamt Medienmitteilung: Mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmenden (parlament.ch)

Die von EXPERTsuisse initiierte allianz denkplatz schweiz hat Verständnis für diese Einschätzung der WAK-S und würdigt den Prozess der letzten Monate ebenfalls kritisch. Es irritiert, dass dem Bundespersonal und Handwerken flexible Arbeitsweisen ermöglicht werden, Wissensarbeitenden der Privatwirtschaft jedoch ein selbstbestimmtes Arbeiten mit Gesundheitsschutzmassnahmen verwehrt bleibt. Gerade auch die Corona-Situation hat aufgezeigt, wie wichtig und geschätzt das selbstbestimmte Arbeiten für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatem ist. Der neu beantragte Gesetzesweg erscheint daher erfolgsversprechend.

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