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WAK-S für balanciertes Jahresarbeitszeitmodell: allianz denkplatz schweiz und breite Kreise erfreut

Letztes Update: 03. Mai 2019

Eine moderne Arbeitswelt braucht ein modernes Arbeitsgesetz – und gesunde Unternehmen brauchen gesunde Mitarbeitende.

Dieser Überzeugung ist die von EXPERTsuisse 2016 ins Leben gerufene allianz denkplatz schweiz von Beginn weg. Neu ist, dass über die letzten Monate immer mehr Kreise und Vertreter aus allen Parteien diese Ansicht teilen. Am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, wurde genügend reflektiert, dass bereits am Tag danach – an der Sitzung der Wirtschafts- und Abgabekommission des Ständerats (WAK-S) vom 2. Mai 2019 – eine wegweisende Weiterentwicklung des vorgeschlagenen Jahresarbeitsmodells beschlossen wurde. In einem Schreiben an die WAK-S-Mitglieder, welches wir zusammen mit der plattform der Angestelltenverbände und Gesundheitsförderung Schweiz versandt haben, wurde die Stossrichtung hierzu aufgezeigt:

Auch wenn sich das zeitliche Vorgehen zu diesem wichtigen Dossier etwas in die Länge zieht, sind wir sehr erfreut über den balancierten Ansatz des vorgeschlagenen Jahresarbeitszeitmodells, der gleichermassen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite her auf breiter Basis unterstützt wird. Dem nachfolgenden Text der Medienmitteilung des WAK-S-Sekretariats vom 3. Mai 2019 kann entnommen werden, was dies sach- und chronologisch bedeutet.

Am 14. Februar 2019 hatte die Kommission ihren Entwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzes (16.414 s Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle) verabschiedet und dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt. Der Bundesrat verzichtet darauf, der Kommission materielle Anträge zu unterbreiten, empfiehlt ihr aber, die Arbeiten an der Vorlage zu sistieren, bis die in Auftrag gegebene Studie zu den Auswirkungen der Artikel 73a und 73b der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, die eine erleichterte Arbeitszeiterfassung bzw. den Verzicht darauf erlauben, vorliegt. Die Kommission hat dennoch eine zweite Lesung der Vorlage durchgeführt und stellt dazu nun mehrere neue Anträge:

  1. Der Geltungsbereich des neuen Jahresarbeitszeitmodells wird eingeschränkt auf Vorgesetzte und Fachspezialisten, die mindestens 120’000 Franken verdienen oder einen höheren Bildungsabschluss haben.
  2. Neu braucht es die Zustimmung der Betroffenen oder der Arbeitnehmervertretung des entsprechenden Betriebs.
  3. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 67 Stunden nicht überschreiten, zudem muss die jährliche Arbeitszeit auf mindestens 40 Wochen verteilt werden.
  4. Für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden unter diesem Modell sind die Arbeitgeber verantwortlich, zudem ist es nicht mehr eine Kann-, sondern eine zwingende Bestimmung.
  5. Sonntagsarbeit, die nach eigenem, freiem Ermessen geleistet wird, muss ausserhalb des Betriebs erbracht werden.
  6. Die Regelungen für das neu eingeführte besondere Jahresarbeitszeitmodell gelten nicht für andere, bereits vorhandene Jahresarbeitszeitmodelle.

Die Kommission wird ihre neuen Beschlüsse zusammen mit einem Zusatzbericht veröffentlichen und erneut dem Bundesrat zustellen. Das Geschäft soll an der Oktobersitzung der WAK-S wieder aufgenommen werden, bis dahin soll die Studie des SECO vorliegen. Dann sollen ausserdem die Sozialpartner zu den geplanten Änderungen angehört werden.

(Die Medienmitteilung des WAK-S-Sekretariats vom 3. Mai 2019 mit obigem und weiteren Geschäften findet sich hier)

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